السلفية
as-salafīya
Die perfekt handelnde Urgemeinde
Islamschule ist …?
Ein Gastbeitrag von Edward von Roy
In der Zeit des Herannahens der bereits explizit so genannten Weltwirtschaftskrise, von welcher der linke Niederrhein und nicht zuletzt die eine Viertelmillion Einwohner umfassende Stadt Mönchengladbach bereits betroffen sind, könnte der durch gegenkulturelle und gegenmoderne Milieus produzierte Fundamentalismus wieder besonders attraktiv werden. Waren es vor drei bis vier Jahrzehnten noch überwiegend neohinduistisch geprägte Strömungen wie Hare Krishna und Bhagwan bzw. war es der in Korea verwurzelte Kult der Mun-Sekte, die im Namen der Alternativkultur beim Seelenfang gefährlich erfolgreich waren, ist die Globalisierung inzwischen weiter vorangeschritten und wird die Realität der weltweit 1,5 Milliarden Menschen muslimischer Prägung auch in Europa und Deutschland spürbar.
Ein kraftvoller Fundamentalismus nämlich tritt uns in Gestalt des orthodoxen beziehungsweise revolutionären Islam gegenüber, der die vollkommene Lebensführung im Angebot zu haben vorgibt und seinen Anhängern ein komplettes Modell der Lebensführung und Rechtssprechung anbietet, das dem Individuum wenig bescheiden suggeriert, keine weitere Welterklärung mehr zu benötigen. Gegenüber den Weisungen des heiligen Buches, des Koran, der auf jede denkbare Frage die absolut korrekte Antwort bereits beinhalte, sei jedes nichtislamische Urteil, ob demokratisch, wissenschaftlich oder juristisch hergestellt, schlicht unwesentlich.
So bietet auch der Sohn eines Millî-Görüş-Funktionärs, der in Braunschweig geborene salafistische Scheich Muhamed Seyfudin Ciftci genannt Abu Anas seinen Jüngern an, die als sittlich minderwertig erklärte kulturelle Moderne der universellen Menschenrechte zu verlassen und die angeblich authentische islamische Lebensführungsdiktatur der Salafismus zu betreten. Ohne Geschlechtertrennung, ohne Gewand und Bart (männlich) bzw. ohne Ganzkörperschleier oder zusätzlichen Gesichtsschleier (weiblich) sei das absolute diesseitige und jenseitige Glück allerdings nicht zugänglich. Ex-Profiboxer und Islamprediger Pierre Vogel genannt Abu Hamza arbeitet dem Scheich zu und ist als innenstädtischer Missionar in ganz Deutschland durchaus erfolgreich damit befasst, die formell frühmittelalterliche Seinsweise der Salafiyya als jedem anderen totalitären Islam für überlegen zu erklären und einer säkularen Umsetzung des Islam, wie sie von Bassam Tibi und Necla Kelek plausibel begründet wird, sowieso.
Für alle Schichten der leider zunehmend zerklüfteten Gesellschaft bietet der klassisch-hochmittelalterliche, schariabasierte Islam des Fiqh (Sakraljurisprudenz) bzw. der separatistische Islam der Muslimbrüder und Salafisten die angeblich unumgänglichen, Lebenssinn herstellenden und vor dem Höllenfeuer bewahrenden Bildungs- und Praxisprogramme, die für das Prekariat (Bushido, Ammar114), für den jungen Durchschnittsrheinländer (Ex-Feuerwehrmann Sven Lau genannt Abu Adam) ebenso wie für unsere Eliten (Murad Wilfried Hofmann, Ayyub Axel Köhler) offensichtlich attraktiv sind.
Wer bei dem „Hüter der beiden heiligen Stätten“ (Saudi-Arabien) studiert hat, dem wird eine besondere Autorität zugestanden, und so kann sich kein DITIB- oder VIKZ-Imam umfassend von den Salafisten distanzieren, sondern allenfalls einräumen, das Kopftuch, die Geschlechtertrennung im Schulsport und das Leben nach dem Koran ebenfalls energisch verbreiten zu wollen, also im Sinne der islamischen Orthodoxie gehorsam zu sein. Der Mönchengladbacher VIKZ-Imam Adnan Özden hat derlei Schariagehorsam bereits öffentlich getätigt und sich, auf Kosten von Ciftci und Vogel, als Retter des städtischen friedlichen Zusammenlebens angeboten, nicht ohne die Spaltung der Stadtbevölkerung in Nichtmuslime und Muslime weiter voran zu treiben, ausgerechnet im Namen der Toleranz und des Dialogs.
Man sollte von Erpressung reden, lautet die derzeitige, von Kirchen und Bürgermeistern wie versehentlich mitgetragene Islamverteidigung doch sinngemäß: „Wenn du gegen das Kopftuch und die Scharia argumentierst, stellst du Toleranz und Koexistenz in Frage und schürst künftige, ethnoreligiös begründete Gewalt.“ Dabei wird übersehen, dass in der säkularen Republik gar keine Religionsvölker leben, sondern Individuen, die dem Schutz des gleich behandelnden Grundgesetzes unterstehen und eben nicht dem „Schutz“ der ungleich behandelnden (diskriminierenden) Scharia, auch nicht im Personenstands- und Familienrecht. Und um nichts anderes als um die durchgesetzte Rechtsverschiedenheit geht es dem politischen Islam, der in seinem gespaltenen „Kern“ dabei die Deklassierung der Frau erstrebt, emotional wie juristisch. Leider bezeichnen unsere Politiker wie Hans-Gert Pöttering und Horst Köhler den orthodoxen bzw. revolutionären Islam öffentlich als eine „im Kern friedliche Religion“, Fakten möchten und können sie uns dabei nicht nennen. Islamverharmlosung bedarf der Faktenferne, weshalb Norbert Bude und Reinhold Schiffers im Sinne ihres nachhaltigen beruflichen Erfolgs klug genug sind, das Wort Hidschab oder Scharia gar nicht erst auszusprechen.
Den Charakter einer Rechtsreligion zu verstehen, fällt Europäern, die von bis zu vier oder fünf Jahrhunderten der Säkularisierung profitieren (Renaissance, Aufklärung, universelle Wissenschaftlichkeit, Psychoanalyse, Totalitarismuskritik), offensichtlich schwer. Man frage einen Mönchengladbacher zu den Begriffen Standesbeamter, Rechtssachverständiger und Familienrichter und wird eine einigermaßen vernünftige Antwort bekommen, notfalls nach einem Blick in das Internetlexikon Wikipedia, jedenfalls wird wohl kaum ein Befragter einen Zusammenhang zum Spirituellen oder zur „Religion“ herstellen. Dass aber ein Scheich wie Muhamed Seyfudin Ciftci an der islamischen Universität zu Medina eine Ausbildung eben zum Rechtssachverständigen, Standesbeamten und Familienrichter durchlaufen haben könnte und für seine Getreuen hier in Deutschland eine parallele Rechtsordnung durchzusetzen wünscht, überfordert unsere zum „Dialog mit dem Islam“ aufrufenden Kleriker und Politiker möglicherweise immer noch. In Kanada und Großbritannien wird der rechtsspaltende Charakter des hoch politischen Islam richtigerweise im Namen des „One Law For All“ zurückgewiesen.
Sehr geehrter Herr Ciftci: In Deutschland besteht bereits eine Rechtsordnung, an einer zweiten ist kein Bedarf! Mit Ihrer »Islamschule« wollen Sie Menschen gegenüber den Standards der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte immunisieren und rufen Sie zu einem totalitär zu kontrollierenden, „zu Allah ins Paradies führenden“ Wohlverhalten auf, welches wissenschaftliche Erkenntnisse überflüssig macht und verhöhnt. Damit betreiben Sie Abschottung, Segregation und bedrohen die Integration des Individuums, also auch des „muslimischen“ oder des weiblichen, in den Bereich des gleich behandelnden Grundgesetzes.
Die im Umzug von Braunschweig nach Mönchengladbach befindliche Islamschule, an welcher in einem Online-Studium 200 Studenten akribisch lernen, sich aus der kulturellen Moderne zurückzuziehen und sich ins Mittelalter zu integrieren, will die Zerspaltung der Bevölkerung in Nichtmuslime und Muslime, was der Dhimmitude (Apartheid) des Kalifats zwar bestens entspricht, was wir als säkulare Staatsbürger jeder Religion, Ex-Religion oder Nichtreligion jedoch im Sinne der Rechtseinheitlichkeit zu verhindern haben und verhindern werden.
31. 08.2010, Edward von Roy, Diplom-Sozialpädagoge (FH)
Schlagwörter: Braunschweig Islamschule, Ciftci, Islam Rechtsspaltung, Neuwerk
Oktober 7, 2010 um 2:53 nachmittags |
Hilfe, der Dialog ist ausgebrochen! So genannte ‘Bürgerbewegungen gegen Moscheebau’ beginnen, gute Scheichs auf die Bühne zu bitten, um gegen einen bösen Scheich zu argumentieren.
Gestern in Mönchengladbach. Jurist und Theologe Wilfried Schultz verherrlichte den Sufismus, um den Salafismus aus dem Stadtviertel Eicken zu treiben und lud einen ZMD und Islamrat nahestehenden Scheich nebst Gefolge auf die Bühne. Der durfte bedauern, dass Saudi-Arabien eine Monarchie ist und “den Islam nicht lebt, keine Scheria hat”, sondern grausamerweise die Reisepässe der Mekka-Pilger für die Aufnthaltsdauer einkassiert. Empörte Bürger traten protestierend aus dem Verein “Bürger für Mönchengladbach” aus, anderen erscheint der Kurs der Bürgerinitiative Eicken, den Islam pauschal zu verharmlosen, um die Wahhabiten / Salafisten von ‘Einladung zum Paradies’ erfolgreicher zu belasten, unaufrichtig und zum Scheitern verurteilt.
Die gestern abend irgendwie beglückt dargebotenen Naqschbandi-Sufis aus Mönchengladbach-Wickrath gehören zum Haqqani Trust – Verein für neue deutsche Muslime, ihr Oberhaupt ist der auf Zypern lebende Scheich Nazim al-Qubrusi al-Haqqani. In Deutschland spielt Konvertit Scheikh Hassan Peter Dyck von der Osmanischen Herberge (Vereinsregister: Amtsgericht Mönchengladbach Nr. 1638) in Kall-Sötenich eine wesentliche Rolle.
Selbstverständlich will Sheikh Ahmed Yasin dieselbe Sunna und die selbe Scharia wie der wahhabitisch-salafistische Sheikh Muhamed Seyfudin Ciftci, doch die Perspektive, mit dem guten Scheich gegen den bösen Scheich zu kämpfen, ist für Eickens Freunde der wachsenden Faktenferne irgendwie erregend.
Der Haqqani Trust – Verein für neue deutsche Muslime ist Mitglied des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland und des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD).
Der größte Mitgliedsverein des Islamrats ist die radikalislamisch-nationalistische türkische Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG).
Der ZMD steht der Muslimbruderschaft nicht fern, sein Mitgliedsverband Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD) kann uns als der deutsche Zweig der Muslimbrüder gelten.
Für die ”mystisch” und ”spirituell” tuenden Sheikh Hassan Dyck und Sheikh Ahmed Yasin ist die Nähe zum Gedankengut von Necmettin Erbakan oder Sayyid Qutb völlig unproblematisch, das wiederum möchte Dialogfreund Wilfried Schultz nicht problematisiert wissen.
Sheikh Ahmed Yasin fühlt sich vom Schariavorbehalt der Islamischen Charta des ZMD bestens vertreten. Dort heißt es: ”Es besteht kein Widerspruch zwischen der islamischen Lehre und dem Kernbestand der Menschenrechte. Zwischen den im Koran verankerten, von Gott gewährten Individualrechten und dem Kernbestand der westlichen Menschenrechtserklärung besteht kein Widerspruch.”
Im ”Kern” sind AEMR und GG also völlig in Ordnung, schließlich ist der Islam von Sunna und Scharia, wie Sheikh Ahmed Yasin uns weismachen will, eine ”im Kern friedliche Religion”.
Ob Apfel oder Atom: Ohne Hülle kein Kern. Angesichts der Kern-Begrifflichkeit der Islamischen Charta fragt man sich doch, welche Menschenrechte und Freiheitsrechte künftig – in aller Toleranz – der ”Hülle” zuzurechnen und somit verzichtbar sind.
http://www.zentralrat.de/3035.php
Nach dem Gebot des tadscharrud (Ich-Abstreifung), der Persönlichkeitsentwerdung, sind die Kerkermauern und Ketten der Scharia so lange zu meditieren, bis sie als Wonne und Glückseligkeit wahrgenommen werden. Sufismus ist somit keineswegs ”Islam minus Scharia”, sondern ”Scharia plus Ekstase”.
Schleierzwang, Zweitfrau und Apostasieverbot sind für Sufis alles eine Frage der ”Mystik” und ”Spiritualität”. Allahs Gesetz ist zu verwirklichen – auch in Mönchengladbach-Eicken.
http://www.rp-online.de/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/Warnung-vor-den-Salafisten_aid_915586.html